Kaufmann Immobilienverwaltung
&
Immobilienmakler
Bettina Kaufmann
Telefon
+49 (0) 7135 937 2000
E-Mail Adresse
info@kaufmann-immobilienverwaltung.de
Fleiner Str. 5
74336 Brackenheim


-Verlässliche WEG-Verwaltung mit Struktur, Herz und Verstand-
Sie benötigen eine dynamische und lösungsorientierte Hausverwaltung, dann
sind wir genau der richtige Partner für Sie!
Wir sind Immobilienmakler und Verwalter gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO und
zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG
Als Geschäftsführerin der Kaufmann Immobilienverwaltung übernehme ich persönlich die Verantwortung für eine professionelle, transparente und zukunftssichere Betreuung Ihrer Eigentümergemeinschaft. Mein Fokus liegt auf einer soliden Finanzverwaltung – von der Jahresabrechnung über den Wirtschaftsplan bis hin zur Rücklagenkontrolle. Gemeinsam mit meinem engagierten dreiköpfigen Team sorge ich dafür, dass alle Aufgaben rund um Ihre Immobilie effizient, rechtssicher und mit einem hohen Qualitätsanspruch umgesetzt werden.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
• Persönliche Ansprechpartnerin mit echter Verantwortung
• Klare, verbindliche Kommunikation
• Fachlich versierte Finanzverwaltung
• Technisches Verständnis & schnelle Umsetzung von Maßnahmen
• Strukturierte Abläufe und zuverlässiger Service
Ob kleine Gemeinschaft oder große Anlage – wir nehmen Ihre WEG ernst. Mit Kompetenz, Organisationstalent und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen schaffen wir Vertrauen und Klarheit im oft komplexen Verwaltungsalltag.
Kaufmann Immobilienverwaltung
Wir bringen Ordnung ins Eigentum.
Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), übernehmen die Mieterverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Gewerbeverwaltung und die Verwaltung von Einfamilienhäusern.
Wir stehen Ihnen täglich ab 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr zur Verfügung.
Geschäftsführung: Bettina Kaufmann Tel. Nr.: 07135-9372000
Objektbetreuung: Herr Christoph Koch, Tel.-Nr.: 07135-9387715
E-Mail: ck@kaufmann-immobilienverwaltung.de
Buchhaltung und Sachbearbeitung Janine Koch, Tel.-Nr.: 07135-9378315
E-Mail jk@kaufmann-immobilienverwaltung.de
In Notfällen sind wir telefonisch unter der Rufnummer 0151-65801838 jederzeit zu erreichen. Bitte hinterlassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Eine nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung Ihrer Immobilie haben bei uns, auch im Hinblick auf die Wertbeständigkeit, oberste Priorität.
Wir möchten Ihnen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit anbieten, bei der Ihr Eigentum geschützt und bewahrt wird.
Dies setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit auch spezielle, auf dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, hohe Ansprüche voraus.
Wir bilden uns stets weiter und durch diverse Schulungen über das Jahr sind wir immer auf dem neuesten Wissensstand, nach aktueller Rechtsprechung.
Wir handeln verantwortungsbewusst, vorausschauend, zuverlässig und legen auf einen hohen Service und vertrauensvolle Partnerschaft großen Wert.
Ein freundliches und vertrauensvolles Verhältnis zu den Eigentümern liegt uns sehr am Herzen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen – mit unserem Rundum-Service!
Sie sind Eigentümer von uns verwaltet und überlegen Ihre Wohnung zu verkaufen?
Profitieren Sie von unserer bereits bestehenden Zusammenarbeit!
Selbstverständlich bieten wir unsere Maklertätigkeit auch für Eigentümer/-Verkäufer einer Immobilie, die nicht von uns verwaltet werden, an!
Unser exklusiver Verkaufsservice unterstützt Sie in jeder Phase des Verkaufsprozesses – von der ersten Bewertung bis zum notariellen Abschluss.
🔑 Unser Leistungsversprechen:
• Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche.
• Kostenlose und professionelle Bewertung: Ermitteln Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ohne versteckte Kosten.
• Individuelle Beratung: Persönliche und kompetente Beratung, die auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist.
• Moderne Vermarktungsstrategien: Wir erstellen hochwertige Exposés, nutzen digitale Kanäle und erreichen gezielt interessierte Käufer.
• Reibungslose Abwicklung: Vom ersten Beratungsgespräch bis zum finalen Verkauf – wir begleiten Sie kompetent und transparent durch den gesamten Prozess.
• Stressfreie Abwicklung: Wir kümmern uns um alle Formalitäten – Sie genießen den Erfolg.
🏡 Jetzt starten:
Gemeinsam verwirklichen wir Ihre Immobilienziele!“
Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihre Interessen stets in den Vordergrund stellt. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir den Verkaufsprozess für Sie vereinfachen können!
Auszug aus unseren Leistungen
-Immobilienverwaltung nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
-Eigentümerversammlung einberufen und leiten
-Belegprüfung vorbereiten und planen
-Protokoll führen und an die Eigentümer versenden
-Beschlusssammlung führen
-Beschlüsse und Vereinbarungen zeitnah umsetzen und durchführen
-Wirtschaftspläne erstellen, inkl. Gesamt-und Einzelaufstellung für jeden Eigentümer
-Kontoführung
-Hausgeldzahlungen überwachen
-Rechnungskontrolle
-Verbuchen von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
-Erstellen der Jahresabrechnung
-Hausordnung erstellen und überwachen
-Koordination von Dienstleistern inkl. der Abwicklung und Abrechnung von Handwerker,
-Hausmeister, Gebäudereinigungsfirmen, Gartenpflege etc.
-Angebotsanfragen, bei Bedarf mit Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, bei Fachleuten
stellen, vergleichen und überwachen
-Aufträge generieren
-Schlüssel Bestellungen -/ Zylinder Bestellungen nach Freigabe
-Wartungsverträge anfragen, vergeben und überwachen
-Schriftwechsel mit Behörden
-Einhalten der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
-Prüfung und Wartung von Gebäudeeinrichtungen veranlassen (Bsp. Aufzug, Heizung)
-Vergabe der Wartung zur Überwachung der Funktionalität von Rauchabzugsanlagen und
Brandschutztüren
-Organisation von Behälterreinigungen
-Schädlingsbekämpfung
-Vergabe von Instandhaltung -, Instandsetzung -, und Modernisierungsmaßnahmen an
Wohnungseigentumsverwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz WEG schreibt in § 20, Abs. 2 vor, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten sein muss.
Die Verwaltung - als pauschales Recht aller Eigentümer - unterliegt gemäß § 21 WEG bestimmten Pflichten. Zur dort so genannten ordnungsgemäßen Verwaltung gehören insbesondere die
-
Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
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ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
-
angemessene Gebäude- und Haftpflichtversicherung
-
Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
-
Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG und damit eine ordentliche Rechnungslegung
-
Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüsse
-
Darüber hinaus besorgt der WEG-Verwalter sämtliche zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen.
-
transparente Abrechnungserstellung
-
Durchführung der Beschlüsse
Fordern Sie gerne unsere ausführliche Leistungsbeschreibung zur "WEG" Verwaltung an.
Hausverwaltung
Im Rahmen der Hausverwaltung beschäftigen wir uns mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnanlagen und Eigentumswohnungen.
Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben wird zwischen der kaufmännischen Verwaltung und einer technischen Verwaltung unterschieden.
Zur kaufmännischen Mietverwaltung gehören z.B.:
-
Vertragsgestaltung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Durchführung möglicher Mieterhöhungen
-
Mieterwechsel, Abnahme und Übergabe der Mietsache
-
Überwachung der Mieteingänge
-
Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten
-
Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Handwerkern etc.
Die technische Mietverwaltung beinhaltet u.a.:
-
Regelmäßige Objektbegehungen
-
Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer
-
Umfangreiche Beratung hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen in den Wohnungen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept zur Verwaltung Ihrer Mietflächen. Wir gewährleisten eine qualifizierte kaufmännische, technische und juristische Betreuung.
Fordern Sie gerne unsere ausführliche Leistungsbeschreibung zur Hausverwaltung an.
Sondereigentumsverwaltung
Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung zur Nutzung eines einzelnen Eigentümers bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 des WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.
Wird das Sondereigentum nicht vom Eigentümer selbst genutzt, erfolgt in der Regel eine Gebrauchsüberlassung (Vermietung) an Dritte. Aus diesem Grund kommt die Verwaltung von Sondereigentum der Verwaltung von Mietshäusern nahe, mit dem Unterschied, dass es sich meist um eine einzelne Einheit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Die Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen. Für die Nutzung von Synergieeffekten ist es jedoch empfehlenswert, Ihren Wohnungseigentumsverwalter auch mit der Verwaltung des Sondereigentums zu beauftragen.
Wir bieten Ihnen alle Leistungen an, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung Ihres Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.
Fordern Sie gerne unsere ausführliche Leistungsbeschreibung zur Sondereigentumsverwaltung an.
Verwaltung von Gewerbeimmobilien
Die Gewerbeimmobilie unterliegt im Gegensatz zur Wohnimmobilie nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung. Den Begriff Gewerbeimmobilie prägen unter anderem Büro- und Ärztehäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Lager- und Produktionsstätten bis hin zu ganzen Gewerbeparks. Jedes Objekt weist eine komplexe Struktur mit spezifischen Haustechniken auf, die den Eigentümer vor ganz besondere Herausforderungen im Bereich Verwaltungsmanagement stellt.
Wir stehen Ihnen für eine umfassende kaufmännische und technische Verwaltung von Gewerbeimmobilien zur Verfügung. Unabhängig von der Art Ihrer Gewerbeimmobilie ist auch hier die Steigerung der Wirtschaftlichkeit sowie deren Pflege und Wertsicherung das wesentliche gemeinsame Ziel.
Fordern Sie gerne unsere ausführliche Leistungsbeschreibung zur Verwaltung Ihrer Gewerbeimmobilien an.
KONTAKT
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Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfragern gelöscht.
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Mit absenden Ihrer E-Mail erklären Sie sich damit einverstanden.
Bettina Kaufmann
Immobilienverwaltung und Immobilienmakler
Telefon:
+49 (0) 7135 937 2000
+49 (0) 151 6580 1838 für Notfälle
E-Mail-Adresse:
info@kaufmann-immobilienverwaltung.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Do 8:00-12:00 und 13:00-17:00
Fr 8:00-12:00 und 13:00-16:00
Impressum
Geschäftsführerin
Bettina Kaufmann
Fleiner Str. 5
74336 Brackenheim-Dürrenzimmern
+49 (0) 7135-9372000
bk@kaufmann-immobilienverwaltung.de
www.kaufmann-immobilienverwaltung.de
USt-ID: DE322481349 Finanzamt Heilbronn
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Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten auf unserer Website kaufmann-immobilienverwaltung.de (im Folgenden „Website“). Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und halten uns an die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
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2.2. Kontaktformular
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, erheben wir die von Ihnen eingegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachrichtentext).
Zweck der Verarbeitung: Bearbeitung Ihrer Anfrage und Kommunikation mit Ihnen.
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3. Weitergabe von Daten
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Sie ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO),
-
dies gesetzlich zulässig und für die Vertragsabwicklung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
-
eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
-
dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
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Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
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Stand: September 2025